AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Gerhard Weise (Freier Redner), Bad Camberg bietet eigenkreative Reden rund um Hochzeiten, Trauerfeiern, Kindersegnungen und anderen Familienfeiern an.
  2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle geschäftlichen Beziehungen zwischen Gerhard Weise und seinen Kunden. Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung gelten diese Bedingungen als angenommen.
  3. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gem. § 126b BGB. Dies gilt ausdrücklich auch für die Abbedingung der Textform.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

  1. Bei der Bewerbung der Dienstleistung durch Gerhard Weise ist mit der Einräumung der Möglichkeit zur Auftragsanfrage noch kein verbindliches Angebot verbunden.
  2. Wenn der Kunde eine konkrete Anfrage stellt, bestätigt Gerhard Weise den Eingang dieser Anfrage zunächst. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Anfrage eingegangen ist.
  3. Soweit für die Festlegung des Vertragsinhalts erforderlich, vereinbaren die Parteien darüber ein Planungsgespräch.
  4. Gerhard Weise erstellt auf der Grundlage der Anfrage des Kunden und/oder des gemeinsamen Planungsgesprächs mit dem Kunden ein Angebot. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt.

§ 3 Leistungsumfang, Vertretung

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
  2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt Gerhard Weise seine Leistungen auf der Grundlage der üblichen Güte und der rechtlichen sowie tatsächlichen Rahmenbedingungen des Auftrags; Gerhard Weise ist nicht zur Ausweitung des Leistungsspektrums auf Kundenanfrage bei unveränderter Entgelthöhe verpflichtet.
  3. Leistungen in Bezug auf die Künstlersozialkasse sowie GEMA-Pflichten in Bezug auf öffentliche Aufführungen werden vertragsgemäß nicht vom Dienstleister übernommen.

§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde wird Gerhard Weise unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versehen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird Gerhard Weise von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben durch Gerhard Weise wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
  2. Soweit Gestaltungsleistungen auf Entwürfen und Vorlagen des Kunden beruhen, versichert dieser, dass die Darstellungen keine Rechte Dritter verletzen. Sollten Dritte Gerhard Weise wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten der Darstellungen resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, Gerhard Weise von jeglicher Haftung freizustellen und dem Dienstleister die Kosten zu ersetzen, die ihr wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

§ 5 Urheberrecht

  1. Die von Gerhard Weise im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erstellten und/oder vorgetragenen Werke unterliegen dem Schutz des deutschen Urheberrechts. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Werke selbst oder einzelne Gestaltungselemente des Werks in anderer Form zu nutzen. Dies gilt insbesondere auch für die Erstellung und weitere Verwendung von Videoaufnahmen mit Ton anlässlich der Durchführung einer Rede durch Gerhard Weise.
  2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, dürfen Entwürfe und fertige Texte, die dem Kunden im Rahmen der Durchführung überlassen werden, nach Beendigung des Auftrags ohne ausdrückliche Genehmigung von Gerhard Weise nicht anderweitig verwertet und veröffentlicht werden. Eine Weitergabe an Dritte und/oder die anderweitige Nutzung – auch in Teilen – ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Gerhard Weise gestattet.
  3. Gerhard Weise ist von sämtlichen Veröffentlichungen ihrer Inhalte zu informieren. Die veröffentlichten Inhalte sind gemäß § 13 UrhG mit dem Urhebervermerk zu versehen. Unterbleibt der Urhebervermerk, so hat Gerhard Weise Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100 Prozent zum Nutzungshonorar zuzüglich anfallender Verwaltungskosten. Mögliche weitere Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Abweichende Verfahren bedürfen der Einwilligung von Gerhard Weise.
  4. Jede Nutzung für Werbezwecke ist ohne schriftliche Genehmigung durch Gerhard Weise untersagt. Sperrfristen und Exklusivrechte werden gesondert vereinbart.

§ 6 Vergütung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, an Gerhard Weise die vertraglich vereinbarte Pauschalvergütung zu zahlen. Soweit vertraglich vorgesehen, schuldet der Kunde eine weitere Vergütung der Leistungen Gerhard Weise auf Stundenbasis.
  2. Bei freien Trauungen und Namenszeremonien ist das Honorar in zwei Raten fällig und wird von Gerhard Weise nach dem Planungsgespräch im Sinne von § 2 Absatz 3 dieser AGB in Rechnung gestellt.
  3. Die erste Rate ist nach dem ersten Gesprächstermin fällig. Die zweite Rate ist 10 Tage vor der Familienfeier fällig.
  4. Die von Gerhard Weise genannten Preise sind frei bleibend. Sie gelten in Euro und verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer.

§7 Haftung

  1. Gerhard Weise verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen. Sollten unvorhersehbare Umstände, höhere Gewalt, Streiks, längerfristige Störungen der Kommunikationsnetze, behördliche Anordnungen oder Verzögerungen jeglicher Art seitens des Auftraggebers diese unmöglich machen, ist Gerhard Weise eine angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. Gerhard Weise behält sich in diesen Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrags vor, wenn die Aufrechterhaltung des Vertrages sie vor unzumutbare Härten stellt.
  2. Gerhard Weise haftet im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
  3. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Gerhard Weise, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten).
  4. Uneingeschränkt haftet Gerhard Weise aufgrund einer Garantie und nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von Gerhard Weise beruhen. Darüber hinaus haftet Gerhard Weise uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden.
  5. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 8 Rücktritt und Kündigung

  1. Verträge können von Gerhard Weise bis zur vollständigen Auftragsausführung aus wichtigem Grund gekündigt werden; das Recht beider Vertragspartner zu Rücktritt und Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Gerhard Weise ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gem. § 4 dieser AGB nachhaltig verletzt oder der Kunde trotz Mahnung seiner vereinbarten Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt.
  2. Kündigt Gerhard Weise den Vertrag außerordentlich nach Absatz 1, so sind bereits erbrachte Leistungen anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abzurechnen und durch den Kunden auszugleichen. Gerhard Weise ist zur Rückzahlung der bereits durch den Kunden gezahlten Beträge nur dann verpflichtet, soweit die bis zum Zeitpunkt der Kündigung durch Gerhard Weise erbrachten Leistungen zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht verwertbar gewesen wären.
  3. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen. Gerhard Weise ist dann berechtigt, Aufwand und Kosten in Rechnung zu stellen, die ihm durch eigene Leistungen oder durch Leistungen Dritter im Rahmen der Durchführung des Auftrags entstanden sind. Gerhard Weise kann nach eigener Wahl in Fällen, in denen Leistungen durch Gerhard Weise am Tag der Familienfeier stattfinden sollen, statt der Abrechnung nach Satz 2 pauschal folgende anteilige Vergütung vom Kunden verlangen: 30% wenn noch mindestens sechs Monate, 60% wenn mehr als drei Monate und 85% wenn mehr als drei Wochen und bis zu drei Monate zwischen der Kündigung bzw. dem Rücktritt und dem Tag der Familienfeier liegen. Bei kurzfristigeren Erklärungen in diesem Sinne (Kündigung bzw. Rücktritt) sind 95% der Vergütung fällig. Hat der Kunde die Vergütung bereits voll oder teilweise geleistet, gelten die vorstehenden Sätze für das Behaltendürfen der Vergütung in der jeweiligen Höhe entsprechend.
  4. Mit den Zahlungen nach Absatz 2 und 3 erwirbt der Kunde an Werken, Entwürfe etc. keine Rechte; Dokumente, Daten und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Kündigung im Besitz des Kunden sind, verbleiben zwar beim Kunden, dürfen aber gem. § 5 Absatz 2 nicht anderweitig verwendet oder veröffentlicht werden.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

  1. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Gerhard Weise und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es finden die gesetzlichen Vorschriften des BGB zum Dienstvertrag Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung nicht. Bei Kunden, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrag zwischen der Gerhard Weise und einem Kunden, der eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, ist der Gerichtsstand der Sitz von Gerhard Weise.

Stand: 2022
Bad Camberg